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NATURA 2000

Natura 2000 ist ein länderübergreifendes Schutzgebietssystem innerhalb der Europäischen Union. Es hat die Erhaltung gefährdeter oder typischer Lebensräume und Arten zum Ziel und  setzt sich zusammen aus den Schutzgebieten der Vogelschutz-Richtlinie (Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten) und den Schutzgebieten der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen). Mit derzeit über 20 Prozent der Fläche der EU ist Natura 2000 das größte Schutzgebietsnetz weltweit.

Ziel der dafür maßgeblichen FFH-Richtlinie ist es, ein System von idealerweise zusammen hängenden (kohärenten) Schutzgebieten zu schaffen (Art. 3 Abs.1 FFH-Richtlinie), um die Artenvielfalt, nicht die biologische Vielfalt, innerhalb der EU dadurch nach einheitlichen Kriterien dauerhaft zu schützen und zu erhalten (Art. 2 Abs. 1 FFH-Richtlinie; Biotopverbund). Eher symbolisch wurde daher als Bezeichnung der Begriff „Natura 2000“ gewählt. Die FFH-Richtlinie und daran angeschlossen die Natura 2000 Maßgaben bilden für den Naturschutz jedoch ein umfassendes rechtliches Instrumentarium zum Lebensraum- und Artenschutz. In Deutschland wurde Natura 2000 mit der Umsetzung in nationales Recht innerhalb des Bundesnaturschutzgesetzes im April 1998 rechtsverbindlich.

Grundsätzlich geschützt werden im Rahmen der Natura 2000 Schutzgebiete bestimmte Lebensraumtypen und Arten, die in den Anhängen der FFH-Richtlinie aufgelistet sind. Bezweckt wird mit einem solchen Schutzstatus neben der Bewahrung auch die Wiederherstellung eines „günstigen Erhaltungszustand der natürlichen Lebensräume und wildlebenden Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse“. Für die Gebiete werden Regelungen zu deren Schutz und Management entwickelt. Aber auch deren Nutzung bleibt möglich. So werden beispielsweise wirtschaftliche und soziale Belange mit den Schutzzielen im Rahmen der FFH-Verträglichkeitsprüfung abgewogen. Die Arten und Lebensräume werden regelmäßig beobachtet und auf dieser Grundlage wird alle sechs Jahre ein Bericht zu deren Zustand erstellt. Auf europäischer Ebene werden diese Daten dann zu einem Gesamtbild zusammengefügt und die Erhaltungszustände der Arten und Lebensräume in einem "Ampelschema" mit rot (schlecht), gelb (unzureichend) und grün (günstig) bewertet.

Die Auswahl, der Schutz, das Management und die Finanzierung der Natur 2000-Gebiete sowie die Regelungen des Artenschutzes ist in Deutschland Ländersache.

Weitere Informationen zu Natura 2000 finden Sie  auf der Internetseite der Generaldirektion Umwelt der EU-Kommission unter www.ec.europa.eu